Langjährige statistische Beobachtungen des Unfallgeschehens im Tiefbau zeigen, daß verschiedene Arbeiten des Spezialtiefbaues mit überdurchschnittlicher Unfallhäufigkeit und weit überdurchschnittlicher Unfallschwere belastet sind. Die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher „Betriebsstörungen” sind beträchtlich. Diese besondere Stellung des Spezialtiefbaues kommt im Gefahrtarif der Tiefbau-Berufsgenossenschaft deutlich zum Ausdruck: „Ramm- und Zieharbeiten” und „Bohrarbeiten für Pfähle und Träger” gehören zu den höchsten Gefahrklassen des TBGTarifs. Erfreulicherweise konnte die entsprechende Gefahrklasse im 20. Gefahrtarif, der Anfang 1997 in Kraft trat, von 18 auf 16 reduziert werden. Ursache hierfür ist die gegenüber früheren Berichtszeiträumen günstigere Unfallentwicklung im Spezialtiefbau. Die Bemühungen um eine Verbesserung des Arbeitsschutzes in dieser Sparte hatten offensichtlich meßbaren Erfolg.
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