Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist seit 1. Juni 2012 in Kraft getreten und gilt für Abfallerzeuger, -besitzer, -beförderer und -entsorger. Welche Auswirkungen das Gesetz für Straßen- und Tiefbauunternehmer mit sich bringt und welcher Handlungsbedarf aktuell und zukünftig angesagt ist, stand im Blickpunkt einer Informationsveranstaltung der Zertifizierung Bau GmbH in Düsseldorf.
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